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Richtlinien zur finanziellen Förderung von Museumsprojekten
1. Jeder Träger eines Museums kann einen Antrag zur finanziellen Förderung einzelner Projekte beim Saarländischen Museumsverband e. V. stellen. Der Träger muß Mitglied des Museumsverbandes sein. Er kann pro Jahr einen Antrag einreichen.
2. Die Abgabefrist für Anträge (Poststempel) ist der 31. Dezember des Vorjahres.
3. Die Anträge mit Hilfe des Antragsformular mit Beschreibung und Begründung an die Geschäftsstelle des Saarländischen Museumsverbandes e. V. zu richten.
Aus dem beizufügenden Finanzierungsplan muß der Anteil an eingesetzten Eigenmitteln hervorgehen. Die Bankverbindung ist anzugeben. Nach Abschluß der Maßnahme ist nachzuweisen, daß die Gelder zweckentsprechend verwendet wurden und die Maßnahme beendet ist.
4. Baumaßnahmen werden grundsätzlich nicht gefördert.
5. Die Förderung soll insbesondere im Sinne des Museumsentwicklungsplanes, dem Auf- und Ausbau der Infrastruktur der Museen und der Durchführung wichtiger musealer Aktivitäten dienen.
6. Bei der derzeitigen Finanzsituation kann die Reproduktion einzelner Exponate nicht gefördert werden.
7. Diese Richtlinien sind mit dem Ministerium für Bildung, Kultur und Wissenschaft abgestimmt.
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